Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich der AGB
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden bei der Conventu GmbH & Co.KG, 94032 Passau (nachfolgend „Conventu“ genannt), egal ob sie schriftlich, telefonisch oder über Online-Shops der Conventu erfolgen.
1.2 Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Conventu erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.3 Anderslautende Geschäftsbedingungen von Kunden und anderen Dritten wird hiermit widersprochen. Sie werden auch nicht anerkannt, wenn die Conventu nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widerspricht. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen Conventu und dem Kunden vereinbart und von Conventu schriftlich bestätigt wurden.
1.4 Mit einer Bestellung werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Conventu anerkannt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 In Prospekten, Anzeigen, Anschreiben, usw. enthaltene oder beigefügte Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich und stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, eine Ware oder Dienstleistung zu bestellen. Dies gilt gleichermaßen für schriftliche Angebote (hierunter fallen unter anderem gedruckte Angebote ebenso wie elektronisch – z.B. per Mail – versandte Angebote) wie auch für Angebote auf den Webseiten oder in Online-Shops der Conventu.
2.2 Durch die Bestellung der gewünschten Waren und Dienstleistungen gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab.
2.3 Conventu ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von 14 Kalendertagen unter Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Zusendung per Post oder E-Mail. Nach fruchtlosem Ablauf der 14-Tages-Frist gilt das Angebot als abgelehnt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart oder nachträglich schriftlich angenommen wird.
2.4 Aufträge bedürfen zur Rechtwirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Lieferschein oder Rechnung) durch Conventu. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend.
2.5 Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen sowie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte, sonstige Leistungsdaten und Zusicherungen von Eigenschaften sind nur gültig, wenn sie durch Conventu schriftlich bestätigt werden.
2.6 Für den Vertragsabschluss bei Bestellungen über den Onlinehandel der Conventu gelten zudem folgenden Regelungen:
2.6.1 Durch die Absendung der Online-Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages über die in der Bestellung enthaltenen Waren und Dienstleistungen zu den dort angegeben Konditionen ab.
2.6.2 Nach Eingang der Bestellung bestätigt Conventu dem Kunden via E-Mail den Eingang der Bestellung und führt die Einzelheiten der Bestellung auf (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des verbindlichen Angebotes des Kunden dar, sondern informiert diesen, dass die Bestellung bei Conventu eingegangen ist.
2.6.3 Ein gültiger Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Conventu die Bestellung des Kunden annimmt und mit einer schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung, Versandbestätigung, Lieferschein oder Rechnung) bestätigt. Der Inhalt dieser Bestätigung ist ausschließlich maßgebend. Über bestellte Waren und Dienstleistungen aus ein und derselben Bestellung, die nicht in dieser Bestätigung aufgeführt wird, kommt kein Kaufvertrag zustande.
2.7 Für den Vertragsabschluss bei telefonischen Bestellungen gelten zudem folgende Regelungen:
2.7.1 Die telefonische Bestellung von Waren und Dienstleistungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden an Conventu zum Abschluss eines Kaufvertrages über die bestellte Ware dar.
2.7.2 Ein Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn Conventu die Bestellung eines Kunden annimmt. Dies geschieht nicht bereits durch die Ent-gegennahme der Bestellung durch Mitarbeiter der Conventu, sondern im Sinne dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.8 Sofern Conventu die Bestellung eines Kunden nicht annimmt, wird sie den Kunden hierüber informieren.
3. Preise, Versandkosten
3.1 Die von Conventu angegebenen Preise verstehen sich grundsätzlich ab Lager zuzüglich der zum Zeitpunkt der Lieferung / Leistung für Conventu gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer sowie Fracht, Verpackung, Versicherung, Einbringung und Montage, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
3.2 Andere über die vereinbarten Leistungen hinausgehenden Leistungen (z.B. Montage, Schulung, Wartezeiten, Reparaturen, Montagemehr- und Sonderleistungen, Sonderkosten bei Einbringung etc.) werden gesondert berechnet.
3.3 Alle in unseren Onlineshops angegebenen Preise gelten ab Lager zuzüglich Fracht, Verpackung, Einbringung, Montage, Versicherung und zuzüglich sämtlicher entstehender Versand- und gegebenenfalls Nachnahmekosten. Sie enthalten jedoch entgegen der in 3.1 definierten Preisstellung die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer.
3.4 Im Falle eines Versandes versendet Conventu Waren ausschließlich als versichertes Paket oder über Spedition und schließt gegebenenfalls eine Transportversicherung ab, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Die Kosten von Versand und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
3.5 Auf Wunsch können auch – gegen zusätzliche Kosten des jeweiligen Kurierdienstes – Eillieferungen durchgeführt werden.
4. Gefahrenübergang
4.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Transporteur übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Conventu oder dem von Conventu beauftragten Dritten verlassen hat.
4.2 Die Verantwortung über eine abzuschließende Transportversicherung liegt beim Kunden, sofern keine Transportversicherung gemäß 3.4 abgeschlossen wurde.
5. Lieferung und Leistungszeit, Teilleistung, Rücktritt
5.1 Die von Conventu genannten Liefertermine und Leistungszeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Lieferfrist für bestellte Waren und Dienstleistungen beginnt mit dem Tag der erstellten Auftragsbestätigung und endet mit dem Tag, an dem die Ware das Werk verlässt, bzw. die Dienstleistung ausgeführt wird.
5.2 Verlangt der Kunde nach Zugang der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrages, so beginnt die Lieferfrist erst mit der Bestätigung des Änderungsverlangens seitens Conventu. Conventu ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
5.3 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Conventu, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung/Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. hoheitliche Maßnahmen. Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen (z.B. Feuer, Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei Conventu, dem Lieferwerk, einem Transporteur oder einem sonstigen Dritten eintreten.
5.4 In diesem Fall kann der Kunde von Conventu eine Erklärung verlangen, ob Conventu zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist leisten will. Er kann nach Ablauf einer gesetzten, angemessenen Frist insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware/Leistung bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist bzw. Erfüllungsbereitschaft angezeigt wird. Die Kosten der Umverfügung bei Annahmeverweigerung durch den Kunden trägt der Kunde.
5.5 Für den Vertragsabschluss bei Bestellungen über den Onlinehandel der Conventu gelten zudem folgenden Regelungen:
5.5.1 Alle Artikel werden umgehend, sofern ab Lager verfügbar, ausgeliefert. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands.
5.5.2 Die Lieferzeit innerhalb Deutschlands beträgt in der Regel maximal 14 Werktage, sofern nicht beim Angebot anders angegeben oder in der Auftragsbestätigung anders bestätigt.
5.5.3 Sollte ein Artikel kurzfristig nicht verfügbar sein, informiert Conventu den Kunden per E-Mail über die zu erwartende Lieferzeit, sofern Conventu eine Adresse des Kunden vorliegt. Die gesetzlichen Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.
5.6 Conventu behält sich ausdrücklich das Recht zu Teilleistungen vor, sofern dies für den Kunde zumutbar ist.
5.7 Conventu kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht und sich die Angabe auf eine für die Beurteilung der Kreditwürdigkeit bedeutungsvolle Tatsache bezieht oder die Kreditwürdigkeit entfällt (Nichteinlösung fälliger Schecks und Wechsel, Antrag auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, Nichtversicherbarkeit bei der Hermes-Kreditversicherung etc.) bzw. hinsichtlich des Vermögens des Kunden Antrag auf Eröffnung des Konkurs- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahrens gestellt wird.
6. Zahlung
6.1 Bei Lieferung innerhalb Deutschlands sind folgende Zahlweisen möglich:
6.1.1 per Nachnahme – Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis bei Warenlieferung zu zahlen.
Bei Lieferungen per Nachnahme erhebt der Zusteller eine zusätzliche Nachnahmegebühr pro Paket, die nicht auf der von Conventu an den Kunden gestellte Rechnung ausgewiesen ist und die vom Empfänger zu entrichten ist.
6.1.2 per Vorkasse – Der Kunde ist verpflichtet, den Kaufpreis nach Vertragsschluss unverzüglich per Überweisungen auf unser Konto zu zahlen. Bei Zahlung per Vorkasse erhält der Kunde von Conventu eine Rechnung mit den genauen Rechnungsdaten.
Der Kunde verpflichtet sich bereits bei der Bestellung Seine E-Mail-Adresse und seine komplette Anschrift sowie die Telefonnummer, unter der er erreichbar ist, anzugeben, damit Conventu mit Ihm in Kontakt treten können. Zudem ist der verpflichtet, bei seiner Überweisung als Verwendungszweck seinen Namen und die Rechnungsnummer anzugeben, damit Conventu den Zahlungseingang des Kunden der Bestellung zuordnen kann.
6.1.3 per Bankeinzug – Die Abbuchung erfolgt frühestens 1 Tag nach Vertragsschluss.
6.2 Werden Waren und Leistungen der Conventu abweichend von den in §6.1. definierten Zahlungsweisen nach Erhalt berechnet, ist die Rechnung sofort nach Erhalt oder spätestens 10 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Dies gilt auch für berechnete Teillieferungen gemäß § 5.6.
6.3 Skontogewährung und die Einräumung von erweiterten Zahlungszielen bleibt der gesonderter Absprache vorbehalten.
7. Gewährleistung
7.1 Sollten Transportschäden an der Ware festgestellt werden, hat der Empfänger unverzüglich Schadensmeldung gegenüber dem Frachtführer (Versanddienst) zu machen. Sonstige erkennbare Transportschäden sind spätestens innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware Conventu gegenüber schriftlich geltend zu machen.
7.2 Conventu haftet nicht für Mängel, die infolge fehlerhafter Handhabung, normaler Abnutzung oder durch Fremdeinwirkung entstanden sind. Bei Reparaturen an der Ware in Eigenleistung oder durch Dritte, die ohne schriftliches Einverständnis der Conventu erfolgten, erlischt der Gewährleistungsanspruch an Conventu.
7.3 Bei technischen Systemen behält sich Conventu Konstruktionsänderungen sowie Maß- und Farbabweichungen vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind und sich die Ware für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet.
7.4 Sofern der Empfänger Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, leistet Conventu für eventuelle Mängel nach den folgenden Vorschriften Gewähr:
7.4.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Gefahrübertragung mit der ihm unter den gegebenen Umständen zumutbaren Gründlichkeit auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Die insoweit feststellbaren Mängel sind unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt, schriftlich gegenüber Conventu zu rügen.
7.4.2 Nach Ablauf dieser Frist entfallen jegliche Ansprüche wegen solcher Mängel (Ausschlussfrist). Im Übrigen beträgt die Ausschlussfrist 1 Jahr. Dies betrifft Mängel, die auch nach sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können.
7.4.3 Conventu ist wahlweise zur Nacherfüllung berechtigt, indem Conventu entweder die die mangelhafte Ware zurücknimmt und durch einwandfreie ersetzt oder eine Nachbesserung durchführt.
7.4.4 Sofern sich aus der Art der Sache, des Mangels oder den sonstigen Umständen nicht ein anderes ergibt, gilt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung mit dem zweiten erfolglosen Versuch fehlgeschlagen. In diesem Fall kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
7.5 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um solche im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder es liegt ein grobes Verschulden von Conventu vor.
7.6 Gibt der Kunde Conventu bzw. einen von Conventu zu benennenden Dritten nach entsprechender Aufforderung die beanstandete Ware nicht heraus, ist Conventu berechtigt, eine Nacherfüllung zu verweigern und hat darüber hinaus Anspruch auf Ersatz der für Conventu durch die Nichtherausgabe entstehenden Aufwendungen und sonstigen Vermögensnachteile.
7.7 Voraussetzung für die durch Conventu zu leistende Gewährleistung ist allerdings, dass der Kunde mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen, soweit sie fällig sind und den Wert des unbeanstandeten Teiles der Lieferung bzw. Leistung nicht übersteigen, nicht im Rückstand ist.
7.8 Für alle im Onlineshop vertriebenen Waren gilt die gesetzliche Gewährleistung.
8. Verbrauchsgüterverkauf
8.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne § 13 BGB, regeln sich dessen Ansprüche gemäß §§ 474 ff. BGB.
8.2 Der Anspruch auf Schadensersatz wird ausgeschlossen, es sei denn, er beruht auf der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder einem groben Verschulden von Conventu. Entsprechendes gilt, sofern eine Beschaffenheitsgarantie gegeben wurde oder ein Mangel arglistig verschwiegen wird.
9. Haftung
9.1 Conventu haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Conventu ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird.
Für leicht fahrlässig verursachte Verzögerungsschäden ist die Haftung von Conventu auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch 3% des in dem betroffenen Vertrag vereinbarten Gesamtpreises beschränkt.
Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und autorisierten Vertretern haftet Conventu in demselben Umfang.
9.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum (Vorbehaltsware) der Conventu bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen.
10.2 Dem Kunden ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts eine Verpfändung oder Sicherungs-übereignung untersagt und die Weiterveräußerung bis auf Widerruf im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Kunde von dem Käufer Bezahlung erhält oder sich das Eigentum vorbehält bis der Käufer sine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.
10.3 Veräußert der Kunde den Liefergegenstand, so tritt er bereits jetzt dem Lieferanten seine künftigen Forderungen aus der Veräußerung gegen den Käufer mit allen Nachrechten – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – sicherungshalber ab. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Gegenständen veräußert, so tritt und der Kunde mit Vorrang gegenüber den übrigen Forderungen denjenigen erstrangigen Teil der Forderung ab, der betragsmäßig dem Preis des Liefergegenstandes entspricht.
10.4 Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung der Conventu. Wertmäßig legt Conventu dabei den jeweiligen Rechnungswert zuzüglich eines Sicherheitsaufschlages in Höhe von 20% zu Grunde. Der Sicherheitsaufschlag bleibt jedoch außer Ansatz, soweit im Rechte Dritter entgegenstehen. Übersteigt der Wert der für Conventu bestehende Sicherheiten (Verkaufswert der gelieferten Ware) Conventu´s Forderung insgesamt um 20%, ist Conventu auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe von Sicherheiten nach Wahl Conventu´s verpflichtet.
11. Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die von Conventu nicht bestritten werden oder die rechtskräftig festgestellt worden sind.
12. Zurückbehaltungsrecht
Ist der Kunde Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftiger festgestellter Ansprüche geltend machen.
13. Datenschutz
Die vom Kunden übermittelten Daten werden von Conventu ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellungen verwendet. Alle Kundendaten werden von Conventu streng vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte (z.B. Versanddienste) erfolgt von Conventu nur, sofern dies für die Auftragsabwicklung erforderlich ist.
Conventu übernimmt keine Haftung für die Datensicherheit während Übertragungen über das Internet (z.B. wegen technischer Fehler des Providers) oder für einen eventuellen kriminellen Zugriff Dritter auf Dateien der Internetpräsenz von Conventu und deren Abteilungen.
Zugangsdaten für das Kunden-Login, die auf Wunsch des Kunden an diesen übermittelt werden, sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln, da Conventu keinerlei Verantwortung für die Nutzung und Verwendung dieser Daten übernimmt.
14. Copyright
14.1 Alle dargestellten Fremdlogos, Bilder und Grafiken sind Eigentum der entsprechenden Firmen und unterliegen dem Copyright der ent-sprechenden Lizenzgeber.
14.2 Sämtliche auf diesen Seiten dargestellten Fotos, Logos, Texte, Berichte, Scripte und Programmierroutinen, welche Eigenentwicklungen der Conventu oder der von Conventu autorisierten Dritten sind oder von Conventu bzw. autorisierten Dritten aufbereitet wurden, dürfen nicht ohne Einverständnis der Conventu kopiert oder anderweitig genutzt werden. Alle Rechte sind vorbehalten.
15. Gerichtstand und Erfüllungsort
15.1 Für alle Streitigkeiten aus dem jeweiligen mit dem Kunden bestehenden Rechtsverhältnis – auch aus Wechseln und Schecks – ist das Amtsgericht Königstein bzw. das Landgericht Frankfurt örtlich zuständig. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen der Conventu ist der Firmensitz in Glashütten.
15.2 Die vorstehende Vereinbarung des Gerichtsstandes und Erfüllungsortes gilt nicht, soweit der Kunde nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
16. Anwendbares Recht, Schriftform und Nichtigkeit, Salvatorische Klausel
16.1 Vertragsbeziehungen der Conventu beurteilen sich ausschließlich nach Deutschen Recht.
16.2 Änderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswidrigkeit der Schriftform.
16.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder sollte ein wesentlicher Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, oder lückenhaft sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
An Stelle etwa unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten diejenigen gesetzlich zulässigen, welche dem mit den weggefallenen Bestimmungen angestrebten Zweck der Conventu am nächsten kommt. Insbesondere entbindet eine Unwirksamkeit einzelner Vertrags-teile den Kunden nicht vom Vertrag.
16.4 Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht in einer abschließenden Regelung.
17. Sonstiges
17.1 Conventu hat keinen Einfluss im Waren- und Dienstleistungsgeschäft, wenn Waren und Dienstleistungen, die von externen Lieferanten zugekauft werden, von diesen Lieferanten in Art und Ausführung geändert wurden oder aus dem Programm genommen werden. Sollte Conventu vom Lieferanten ein Ersatzartikel angeboten werden, so wird Conventu den Kunden darüber informieren.
17.2 Links auf den Internetseiten der Conventu: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 – 312 O 85/98 – “Haftung für Links” hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann – so das LG – nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Hiermit distanziert sich die Conventu deshalb ausdrücklich von allen Inhalten sämtlicher gelinkten Seiten auf Internetseiten der Conventu und deren Abteilungen. Diese Erklärung gilt für alle auf den Internetseiten der Conventu angebrachten Links.
17.3 Widerrufsbelehrung
Nutzt der Kunde die von Conventu GmbH & Co.KG angebotenen Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z.B. Telefon, Fax, E-mail, Online Web Formular, Online-Shop-Auftrag) übermittelt, gelten folgende gesetzlichen Widerrufsrechte.
1. Widerrufsrecht für die einheitliche Belieferung von Waren
Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
der Conventu GmbH & Co.KG
Bahnhofstraße 34, 94032 Passau
Tel.: +49 – (0) 851 – 379 39 460
Mail: info@biovitronic.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Für einen Widerruf reicht es außerdem weiterhin, wenn Sie uns die Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Conventu GmbH & Co.KG, Im Buhles 4, 61479 Glashütten zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksen-dung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit,
Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
2. Widerrufsrecht für die getrennte Lieferung von mehreren Waren
Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
der Conventu GmbH & Co.KG
Bahnhofstraße 34, 94032 Passau
Tel.: +49 – (0) 851 – 379 39 460
Mail: info@biovitronic.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Für einen Widerruf reicht es außerdem weiterhin, wenn Sie uns die Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an die Conventu GmbH & Co.KG, Im Buhles 4, 61479 Glashütten zurückzusenden oder zu übergeben.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksen-dung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Passau, den 10. Januar 2020